Eigentumswohnungsrenovierung 2025: Häufig gestellte Fragen des IRS

Um bei der Klärung von Problemen im Zusammenhang mit der Renovierung von Eigentumswohnungen zu helfen, hat das IRS Antworten auf häufig gestellte Fragen veröffentlicht. Die Informationen decken verschiedene Aspekte ab, von Beschränkungen bei der Meldung getätigter Ausgaben bis hin zur Überwachung der Konsistenz der gemeldeten Beträge. Die Aktualisierungen betreffen insbesondere die Hinweise zu den Pflichten und Kommunikationspflichten der Administratoren.

Meldefristen

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist verpflichtet, dem Steuerregister bis zum 16. März jeden Jahres die Kosten zu melden, die der Wohnungseigentümergemeinschaft im Vorjahr für denkmalpflegerische Maßnahmen und energetische Sanierungen sowie für die Anschaffung von Mobiliar und großen Haushaltsgeräten zur Einrichtung der Gemeinschaftsräume der zu sanierenden Immobilie aufgewendet wurden.

Einige Klarstellungen

In einer häufig gestellten Frage zu den Kommunikationskosten im Zusammenhang mit dem Bau von Eigentumswohnungen gab das IRS bekannt, dass der Verwalter von der Zusendung der Informationsmitteilung befreit ist, wenn alle Eigentumswohnungseigentümer sich dafür entschieden haben, eine Gutschrift oder einen Rabatt auf den fälligen Betrag zu übertragen, anstatt den Abzug direkt für alle in den Gemeinschaftsbereichen durchgeführten Arbeiten zu verwenden. Diese Maßnahme ist gemäß der Verordnung vom 21. Februar 2024 als Ausnahme vorgesehen.

In Bezug auf die Mindestanzahl an Eigentumswohnungen stellte die Steuerverwaltung klar, dass „wenn ein Verwalter in einer Eigentumswohnung mit weniger als acht Mitgliedern ernannt wird (gemäß Artikel 1129 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist die Ernennung eines Verwalters nur obligatorisch, wenn die Anzahl der Mitglieder acht übersteigt), der Verwalter verpflichtet ist, bis zum 16. März des Folgejahres Daten über die in den Gemeinschaftsbereichen der Eigentumswohnung durchgeführten Umstrukturierungs- und Energiesparmaßnahmen zu melden.“ Sofern die Eigentümer einer „Minimal-Eigentumswohnung“ allerdings keinen Verwalter bestellt haben, sind sie nicht verpflichtet, dem Steueramt Einzelheiten der Vorgänge mitzuteilen.“

Für Super-Eigentumswohnungen erklärte das IRS, dass es Software zur Erfassung und Überwachung von Daten zu Renovierungs- und Energiesparmaßnahmen bereitstellen werde.

Methoden der Berichterstattung

Wenn die Super-Eigentumswohnungsgesellschaft alle Zahlungen im Zusammenhang mit Renovierungs- und Energiesparmaßnahmen geleistet hat, sendet sie eine einzige Nachricht an die Steuerbehörde mit den Einzelheiten zu den Maßnahmen und den allen Wohnungseigentümern zustehenden Ausgaben. Wenn jedoch eine Super-Eigentumswohnungsanlage Zahlungen für Renovierungen in Gemeinschaftsbereichen geleistet hat, während einzelne Eigentumswohnungen ebenfalls ihre Zahlungen geleistet haben, sendet jede Einheit (Super-Eigentumswohnungsanlage und Eigentumswohnungsanlage) ihre eigenen Berichte an die Steuerbehörde.

Die Steuerverwaltung teilte mit, dass sie im Hinblick auf die Übermittlung von Daten zu Veranstaltungen, die in den Gemeinschaftsbereichen der Wohnanlage stattfinden, geeignete Software für deren Erfassung und Kontrolle bereitstellen werde.