Das Salva Casa-Dekret, das kürzlich von der Umweltkommission und der Abgeordnetenkammer verabschiedet wurde, enthält viele wichtige Neuerungen für den Bausektor. Der stellvertretende Ministerpräsident und Minister Matteo Salvini bezeichnete das Gesetz als „großartige Neuigkeiten für Millionen Italiener“. Das Dekret wartet nun auf die endgültige Zustimmung des Senats vor seinem geplanten Ablaufdatum am 28. Juli. Hier sind die wichtigsten Änderungen, die durch die genehmigten Änderungen eingeführt wurden:
- Genehmigung für Panorama-Buntglasfenster
Die neuen Vorschriften ermöglichen den Einbau abnehmbarer und vollständig transparenter Panoramafenster (VEPA) in Laubengängen sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden. Darüber hinaus können Sonnen- und Wetterschutzkonstruktionen wie Pergolen mit ausfahrbarem Tuch und bioklimatische Markisen ohne Genehmigung installiert werden.
- Bewohnte Dachböden
Es wurde eine Änderung genehmigt, die die Umwandlung von Dachgeschossen in Wohnraum auch dann zulässt, wenn dabei die Mindestabstände zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen nicht eingehalten werden, vorbehaltlich der zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Abstandsbeschränkungen. An der Form oder Fläche des durch die Umfassungswände abgegrenzten Dachgeschosses dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden und die maximale Gebäudehöhe sollte eingehalten werden.
- Flächenvergrößerung um 6 % für Objekte bis 60 m²
Für Grundstücke bis 60 Quadratmeter wurde der zulässige Fehler bei der Flächenvergrößerung auf 6 % erhöht, auf maximal etwa 3,5 Quadratmeter über dem in den Genehmigungsunterlagen angegebenen Wert.
- Standards für die Eignung von Mikrowohnungen
Die Wohnanforderungen für Mikroapartments wurden bestätigt: Die minimale Innenhöhe der Räumlichkeiten beträgt 2,40 Meter und die Mindestfläche beträgt 20 Quadratmeter für eine Person (28 Quadratmeter für zwei Personen). Diese Voraussetzungen müssen sowohl für den Erhalt einer Bewohnbarkeitsbescheinigung durch einen Fachmann als auch für die Einholung der Zustimmung der Verwaltung sowie die Einhaltung weiterer Hygiene- und Hygienestandards erfüllt sein.
- Zweckänderung
Eine Änderung des Zwecks von Immobilieneinheiten innerhalb derselben Funktionskategorie ist jederzeit zulässig, sofern die sektoralen Rechtsvorschriften eingehalten werden und die Gemeinden die Möglichkeit haben, besondere Bedingungen festzulegen. Bei Immobilieneinheiten im Erdgeschoss oder im Untergeschoss ist die Umwandlung in eine Wohnnutzung durch die Landesgesetzgebung geregelt.
- Amnestie für Verstöße in Schutzgebieten
Es wurde eine Amnestie für Bauverstöße auch in Schutzgebieten genehmigt, die eine Regelung in diesen Gebieten ermöglicht.
- Dekret „Rettet Mailand“
Konkrete Maßnahmen für Mailand waren im Wohnungsbauplanentwurf nicht enthalten, könnten aber in einen Infrastrukturerlass integriert werden, der in Kürze geprüft wird.
- Immobilien im Bezirk Vayont
Die genehmigte Änderung sieht vor, dass eine Abnahmebescheinigung oder eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten einer Bescheinigung über die Wohn- oder Gebrauchstauglichkeit gleichgestellt ist, sofern die ausgeführten Arbeiten den zum Zeitpunkt der Durchführung der Arbeiten geltenden bau- und städtebaulichen Vorschriften entsprechen aus.
20/07/2024
20/07/2024
24/02/2023
06/10/2022