Visum Residenza Elettiva

Leistungen

Informieren Sie sich über die Anforderungen und Schritte, um ein Visum für Ihren gewählten Wohnsitz zu beantragen und zu erhalten


1. Was ist das Visum für den gewählten Wohnort in Italien?


Das italienische Aufenthaltsvisum ist für Ausländer gedacht, die ohne Arbeitsvertrag in Italien leben wollen, um sich selbst versorgen zu können (z. B. Rentner, Menschen mit eigenem Einkommen und großen finanziellen Möglichkeiten). Tatsächlich ist eine der Hauptvoraussetzungen, dass der Antragsteller seinen Aufenthalt in Italien nicht durch Arbeit unterstützen darf und über ein ausreichendes passives Einkommen verfügt.

2. Gründe für die Beantragung und Gültigkeitsdauer des Visums für den gewählten Wohnort

Wer nach Italien ziehen möchte, kann ein Visum für den gewählten Wohnort beantragen. Allerdings muss der Antragsteller nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Die Dauer des Visums hängt von der Aufenthaltsdauer ab.

Sie wird für den oben genannten Zweck für ein Jahr erteilt und kann verlängert werden.

3. Voraussetzungen für die Beantragung eines Visums für den gewählten Wohnort in Italien

Wie bereits angedeutet, ist die Hauptvoraussetzung für die Beantragung eines Daueraufenthaltsvisums, dass Sie über ausreichende wirtschaftliche Mittel verfügen, um Ihren Aufenthalt in Italien zu finanzieren. Dies muss nachgewiesen werden: Für eine Person beträgt der finanzielle Mindestbedarf 31.000 Euro pro Jahr, wobei die Grenze im Ermessen der Ausländerbehörde variieren kann.

Wenn Sie mit Ihrer Familie umziehen, muss Ihr monatliches Einkommen für Ihren Ehepartner um 20 % und für jedes Kind um mindestens 5 % steigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei letzterem um einen Minderjährigen oder einen unterhaltsberechtigten Erwachsenen handelt.

Es müssen angemessene und dokumentierte Garantien in Bezug auf die Verfügbarkeit eines Hauses, das als Wohnraum genutzt werden kann, sowie ausreichende autonome, stabile und regelmäßige wirtschaftliche Ressourcen, deren Kontinuität in der Zukunft vernünftigerweise erwartet werden kann, bereitgestellt werden.

Auf jeden Fall ist es nicht erlaubt, in Italien zu arbeiten, wenn Sie beabsichtigen, ein Aufenthaltsvisum der Wahl zu beantragen, daher müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt auf andere Weise als durch Einkünfte aus Arbeit (z aus Aktien, Dividenden, Darlehensverträgen, Leasingverträgen etc.).

3.1 Welche Unterlagen sind erforderlich, um sich für den gewählten Wohnort in Italien zu bewerben?

Für die Beantragung eines Visums sind neben dem Nachweis ausreichender wirtschaftlicher Ressourcen auch eine Reihe von Dokumenten einzureichen:

Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular für ein Langzeitvisum D nach Italien ( Klicken Sie hier, um das Formular im PDF-Format zu öffnen )
Reisepass: muss noch mindestens 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein.
Passfoto;
Zivilstandsdokumente wie ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde;
Bewerbungsschreiben mit Angabe von:
Grund für beabsichtigten Aufenthalt in Italien,
bleib zeit,
Wohnsitz in Italien,
Name der Begleitpersonen des Antragstellers (z. B. Ehepartner und Kinder);
Wohnsitznachweis, zum Beispiel:
Ein gemäß italienischem Mietrecht unterzeichneter Mietvertrag oder eine Eigentumsurkunde einer Wohnung oder eines Wohngebäudes in Italien und eine Bescheinigung über die Registrierung beim Finanzamt.

3.2. Benötige ich eine Krankenversicherung, um ein italienisches Visum für meinen gewählten Wohnsitz zu beantragen?

Ja, Sie müssen eine internationale Krankenversicherung haben, bevor Sie ein Visum beantragen. Die Versicherung muss 30.000 Euro pro Jahr und alle Krankheitskosten abdecken.

Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis für den gewählten Wohnort können sich neben dem Recht, sich im ganzen Land aufzuhalten und für einen der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis entsprechenden Zeitraum dorthin zurückzukehren, beim Nationalen Gesundheitsdienst für eine Krankenversicherung anmelden. Der Besitzer muss jedoch vor der Einreise krankenversichert sein.

4. Beantragung und Schritte zur Erlangung eines Visums für den gewählten Wohnort in Italien


Um ein Visum zu beantragen, müssen Sie (in der folgenden Reihenfolge):

Vereinbaren Sie einen Termin bei der italienischen Botschaft oder dem italienischen Konsulat in Ihrem Land, um alle erforderlichen Dokumente bereitzustellen. Informieren Sie sich hier über die zuständige Botschaft oder das Konsulat für Ihr Herkunfts-/Wohnland.
Zahlen Sie die italienische Visumgebühr (ca. 116 Euro) und warten Sie, bis Ihr Visum bearbeitet wird.
Das Konsulat oder die Botschaft Ihres Landes stellt schließlich ein Visum aus, mit dem Sie nach Italien einreisen können.
Innerhalb von 8 Tagen nach der Ankunft eines ausländischen Staatsbürgers in Italien muss eine Aufenthaltserlaubnis für den gewählten Wohnort beantragt werden.

Die gleiche Erlaubnis kann dem Partner des Visuminhabers, minderjährigen Kindern, erwachsenen Kindern, die mit dem Visuminhaber leben und von ihm abhängig sind, und unterhaltsberechtigten Eltern, die mit dem Visuminhaber leben, ausgestellt werden, sofern eine ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit vorliegt.

4.1. Umwandlung einer Aufenthaltserlaubnis in ein Visum für den gewählten Wohnort

Bei einem Wechsel von einem anderen Aufenthaltstitel muss der Visuminhaber über einen Aufenthaltstitel aus Beschäftigung, selbstständiger Erwerbstätigkeit oder aus familiären Gründen verfügen. Das Visum wird als Umwandlung der Aufenthaltserlaubnis ausgestellt, sofern er in Italien eine Rente bezieht.

Die Art der Rente spielt keine Rolle, ebenso wenig, ob die Organisation, die die Rente zahlt, eine italienische, ausländische oder internationale ist: Entscheidend ist, dass es sich um eine Rente handelt (d. h. um eine dauerhafte wirtschaftliche Leistung, die tatsächlich in Italien bezogen wird).

Die Bewerbung wird nur angenommen, wenn alle erforderlichen Unterlagen zum Zeitpunkt der Berufung vorliegen. Wenn nicht alle oben genannten Elemente eingereicht werden, muss der Antragsteller einen neuen Termin buchen.

Wenn Sie erwägen, ein D-Visum basierend auf Ihrem gewählten Wohnsitz zu beantragen, beachten Sie bitte, dass die Bearbeitungszeit für dieses Visum bis zu 90 Tage betragen kann, so dass Sie je nach Ihren Bedürfnissen mindestens dies in Betracht ziehen sollten.

Regulatorischen Anforderungen: