Steuergutschrift für die Eintragung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU): Was sie ist und wie sie funktioniert

Auf der Website des Ministeriums für Unternehmen und Made in Italy wurden Anweisungen zum Zugriff auf die Steuergutschrift für die Börsennotierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) veröffentlicht, insbesondere zur Erstattung der Kosten für Beratungsleistungen, die im Jahr 2024 für die Börsennotierung anfallen regulierte Märkte. Der Antrag kann bis zum 31. März 2025 eingereicht werden. Lassen Sie uns herausfinden, was es ist.

Was ist die Steuergutschrift für KMU-Einträge?

Mit der Steuergutschrift sollen kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden, die sich für den Eintritt in den regulierten Markt oder in multilaterale Handelssysteme eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums entscheiden. Es wurde durch das Haushaltsgesetz für 2018 (Artikel 1, Absätze 89-92 des Gesetzes Nr. 205/2017) eingeführt und wird durch ein Dekret vom 23. April 2018 des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Wirtschaft geregelt Finanzen, die das Verfahren und die Kriterien für die Gewährung dieses Darlehens festlegte.

Wie funktioniert das

Nach dem Haushaltsgesetz 2023 können KMU, die das Börsennotierungsverfahren an einem geregelten Markt oder den multilateralen Handelssystemen der EU oder des EWR einleiten und zur Börsennotierung zugelassen sind, eine Steuergutschrift in Höhe von 50 % der angefallenen Beratungskosten, höchstens jedoch 500.000 Euro, beantragen .

Darüber hinaus wurde durch das sogenannte „Verlängerungsdekret“, übersetzt in Gesetz Nr. 18 vom 23. Februar 2024, die Gültigkeit der Maßnahme bis zum 31. Dezember 2024 verlängert (einschließlich der bis zu diesem Datum angefallenen Beratungskosten für die Notierung 2024). Daher können Unternehmen eine Steuergutschrift von 50 % bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 € in Anspruch nehmen. Das Darlehen kann für folgende Arten von Beratungsleistungen bereitgestellt werden:

  • Dienstleistungen, die darauf abzielen, den Prozess der Börsennotierung zu starten und sich darauf vorzubereiten, wie z. B. die Implementierung und Einrichtung eines Managementkontrollsystems, Unterstützung bei der Entwicklung eines Geschäftsplans, Unterstützung in allen Phasen der Vorbereitung der Börsennotierung im Zielmarkt.
  • Dienstleistungen, die im Stadium der Zulassung zur Börsennotierung erbracht werden und dazu dienen, die Einhaltung der Anforderungen für die Börsennotierung und den anschließenden Verbleib des Unternehmens auf dem Markt zu bestätigen.
  • Dienstleistungen, die für die Platzierung von Aktien bei Anlegern erforderlich sind.
  • Beratung bei der Überarbeitung von Jahresabschlüssen und Erstellung von Berichten, einschließlich Financial Due Diligence.
  • Helfen Sie bei der Erstellung von Börsennotierungsunterlagen und Prospekten oder Dokumenten zur Platzierung bei qualifizierten Anlegern.
  • Beratung zu rechtlichen, steuerlichen und vertraglichen Fragen im Zusammenhang mit dem Börsengangverfahren, einschließlich der Analyse von Informationsunterlagen, der rechtlichen und steuerlichen Due Diligence sowie zu Fragen der Corporate Governance.
  • Kommunikationsdienste, die dem Unternehmen maximale Sichtbarkeit verschaffen, wie Pressemitteilungen, Interviews, Veranstaltungen und Präsentationen vor der Finanzwelt.

So bewerben Sie sich

Anträge können vom 1. Oktober 2024 bis zum 31. März 2025 für im Jahr 2024 abgeschlossene Listings (für bis zum 31. Dezember 2024 angefallene Beratungskosten) gestellt werden. Bewerbungen werden an die E-Mail-Adresse dgind.div05@pec.mimit.gov.it gesendet.