Für bestimmte Immobilienkategorien wird beim Kauf einer Erstwohnung eine Mehrwertsteuer von 4 % erhoben. Dies sind die subjektiven und objektiven Anforderungen, die erfüllt werden müssen.
Wann können Sie beim Kauf Ihres ersten Eigenheims die 4 % Mehrwertsteuer in Anspruch nehmen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um diesen Vorteil zu erhalten? Diese Fragen werden häufig von Personen gestellt, die den Kauf einer Immobilie für ihren Hauptwohnsitz planen, insbesondere wenn die Transaktion mit einer Organisation abgeschlossen wird, die Mehrwertsteuer abführt, beispielsweise mit einem Bauunternehmen.
Wenn Sie eine Immobilie von einem mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen erwerben (und nicht direkt von einer Privatperson), müssen Sie in der Regel auch die Mehrwertsteuer (MwSt.) zahlen, die in der Regel zwischen 10 % und 22 % des Immobilienwerts beträgt. Wenn jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – etwa der Erwerb einer nicht als Luxusimmobilie eingestuften Wohnung und der Umzug in eine neue Wohnung – können Sie von einer Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes auf 4 % profitieren. Dieser Vorteil gilt zusätzlich zu anderen bereits verfügbaren Vorteilen beim Erstkauf eines Eigenheims, wie z. B. ermäßigten Registrierungsgebühren. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Leistungen mehrfach in Anspruch genommen werden.
Wie bereits erwähnt, wird der Kauf einer Erstwohnung nicht immer zwischen Privatpersonen abgewickelt. Häufig werden Immobilien von einem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen erworben, beispielsweise beim Kauf eines neuen Eigenheims direkt vom Bauträger. In solchen Fällen ist der Käufer verpflichtet, neben den klassischen Registrierungs-, Kataster- und Hypothekengebühren auch die Mehrwertsteuer zu zahlen. Ohne Anreize kann diese Steuer zwischen 10 % und 22 % des Immobilienwerts betragen.
Wie in dem vom Finanzamt (Agenzia delle Entrate) herausgegebenen Ratgeber zum Kauf einer Erstwohnung erläutert, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Erstwohnungsbefreiung in Anspruch zu nehmen, die eine ermäßigte Mehrwertsteuer von 4 % beinhaltet. Diese Maßnahme wurde erstmals durch das Finanzgesetz von 1991 eingeführt und in den einheitlichen Mehrwertsteuertext aufgenommen. Später wurde es mehrfach bestätigt und ist immer noch in Kraft. Der ermäßigte Satz gilt auch für die Erweiterung bestehender Gebäude oder die Fertigstellung neuer Projekte. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um diese Leistung zu erhalten?
Um von der Mehrwertsteuer in Höhe von 4 % zu profitieren, müssen eine Reihe subjektiver Anforderungen an den Käufer erfüllt sein. Insbesondere ist es erforderlich:
Es ist auch erwähnenswert, dass eine Mehrwertsteuer von 4 % für Personen unter 36 Jahren bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu einer Steuergutschrift in Höhe des beim Kauf der Immobilie gezahlten Mehrwertsteuersatzes führen kann.
Neben subjektiven Voraussetzungen gibt es auch objektive Voraussetzungen für den Erhalt der Mehrwertsteuer von 4 % beim Kauf einer Erstwohnung. In diesem Fall geht es um die Eigenschaften der Immobilie, die erfüllt sein müssen, damit die Leistung gültig ist. Unter diesen Bedingungen:
Selbstverständlich muss sich die Immobilie in Italien befinden und den nationalen und lokalen Vorschriften für Bewohnbarkeit, Sicherheit und Nutzbarkeit entsprechen.
Der Einfachheit halber listen wir nach der Auflistung der von den Leistungen ausgeschlossenen Immobilienarten auch die zulässigen Wohnkategorien auf, die einem Mehrwertsteuersatz von 4 % unterliegen:
Zu beachten ist, dass nicht nur beim Immobilienerwerb, sondern auch bei der Errichtung neuer Gebäude oder der Erweiterung bestehender Häuser ein Mehrwertsteuervorteil von 4 % gilt. In der Baubranche können Sie dementsprechend verwenden:
Um die Mehrwertsteuerbefreiung von 4 % bei Ihrer Erstwohnung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie neben der Prüfung der oben genannten Voraussetzungen auch die entsprechenden Unterlagen vorbereiten. Die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes erfolgt nicht automatisch und muss beantragt werden. Dazu müssen Sie Folgendes bereitstellen:
Sinnvoll ist auch die Beifügung einer Kopie der notariellen Urkunde, des Zahlungsbelegs für den Kauf oder die Sanierung sowie eine Erklärung, die die Einhaltung der subjektiven und objektiven Anforderungen bestätigt. Die gesammelten Unterlagen müssen an Immobilienvermittler oder Unternehmen weitergeleitet werden, die die Transaktion durchgeführt oder die Arbeiten ausgeführt haben.
Der Hauptvorteil der Mehrwertsteuer von 4 % ist das Potenzial für erhebliche Einsparungen beim Kauf Ihres ersten Eigenheims.
09/10/2024
07/10/2024
24/09/2024
23/08/2024