
Nach italienischem Recht ist es möglich, Versorgungsleistungen im eigenen Namen anzumelden, ohne dass eine Registrierung an Ihrem Wohnort vorliegt. Seit 2017 gibt es in Italien ein neues Tarifsystem für Versorgungsunternehmen, das die Unterschiede bei den Strom- und Gaskosten für registrierte und nicht registrierte Einwohner beseitigt. Das Abrechnungssystem weist jedoch Unterschiede in der Anwendung der Systemgebühren für Gebietsansässige und Gebietsfremde auf.
Nach Angaben der Energie- und Umweltregulierungsbehörde (ARERA) können einem Kunden Versorgungsleistungen für Folgendes ausgestellt werden:
Immobilien, die auf Ihren Namen registriert sind, aber nicht als Wohnsitz aufgeführt sind (z. B. ein Ferienhaus oder ein Haus in den Bergen), gelten als nicht ansässiger Wohnraum und die Nebenkosten für solche Immobilien werden unterschiedlich berechnet, was zu unterschiedlichen Endkosten führt.
Diese Unterschiede basieren auf der Wohnsitzregistrierung des Inhabers des Dienstleistungsvertrags und sind wichtig für die Anrechnung bestimmter Gebühren auf der Rechnung. Der Unterschied betrifft einen Teil der Stromkosten, einschließlich Transport, Zählerverwaltung und insbesondere Netzgebühren und Steuern.
Bis 2016 richtete sich der Tarif nach der vertraglich vereinbarten Kapazität, aufgeteilt in Inländer und Nichtinländer. Seit 2017 gilt ein Pauschaltarif, der die Progressivität des Verbrauchssystems beseitigt und keinen Unterschied zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden macht. Allerdings gibt es Unterschiede bei den Systemgebühren:
Somit trifft der Anstieg der Abrechnungskosten vor allem verbrauchsschwache Nichtansässige, darunter Zweitwohnungs- und Ferienhausbesitzer. Für Bewohner hat sich der Anteil des Fixanteils erhöht und beträgt nun 15 % des Gesamtrechnungsbetrages.
Bei Gasrechnungen basieren die Tarifunterschiede nur auf der Klimazone, in der sich die Immobilie befindet, ohne Rücksicht auf den Aufenthaltsstatus.
Es kann schwierig sein, Versorgungsleistungen auf Ihren Namen ohne Registrierung eines Wohnsitzes oder eines formellen Mietvertrags zu registrieren. Wenn die Dienste jedoch bereits aktiviert wurden, können Sie versuchen, das Standardverfahren zum Eigentümerwechsel oder zur Aktivierung von Diensten durchzuführen.
Wenn Sie Eigentümer der Immobilie sind oder das gesetzliche Recht haben, sie zu nutzen, wird es kein Problem sein, die Versorgungsleistungen auf Ihren Namen zu übertragen. Wichtig zu wissen ist, dass bei einer neuen Mietwohnung die Vorgehensweise zur Freischaltung der Dienste vom Zustand der Zähler und der bisherigen Nutzung des Hauses abhängt.
Im Falle eines Wohnsitzes ohne Belege kann der Anbieter die Übertragung oder Anbindung von Leistungen verweigern.
10/03/2025