Der Käufer von Immobilien in Italien und Frankreich muss die Kosten tragen, die mit dem Erwerb einer Wohnung, Wohnung, eines Hauses, einer Villa verbunden sind. Was ist dieser Betrag?

Italien +393279165079, Russland +7 9105260101, Frankreich +33 620 331 281

Die Zahlung der mit dem Vertragsschluss verbundenen Kosten für den Erwerb einer Wohnung, Wohnungen, Villen, Häuser, die üblicherweise als „Notarkosten“ bezeichnet werden, nimmt der Notar entgegen. Diese Ausgaben umfassen:

  • Staatliche Gebühren für die Registrierung des Vertrags und die Veröffentlichung der Transaktion im Hypothekenamt (5,05 %)
  • Gehalt des Hypothekenverwalters (0,10 %)
  • Notargebühren, die in ganz Frankreich gleich sind, werden durch Ministerialerlass festgelegt
  • Kosten: die Kosten für die Beschaffung der verschiedenen Unterlagen, die für die Vertragserstellung erforderlich sind.

Beispiel: Wird die Immobilie in einem Neubau erworben, betragen die mit dem Vertragsabschluss verbundenen Kosten zwischen 2,5 und 3 % des Verkaufspreises inkl. MwSt. (keine Eintragungsgebühren) Gehört die Immobilie zum Zweitmarkt, fallen die Kosten an wird 7 % betragen. Diese Beträge beinhalten nicht die Übersetzungskosten (für ausländische Käufer obligatorisch) und die Kosten für die Aufnahme eines Darlehens.