Italien +393279165079, Russland +7 9105260101, Frankreich +33 620 331 281
Die Zahlung der mit dem Vertragsschluss verbundenen Kosten für den Erwerb einer Wohnung, Wohnungen, Villen, Häuser, die üblicherweise als „Notarkosten“ bezeichnet werden, nimmt der Notar entgegen. Diese Ausgaben umfassen:
Beispiel: Wird die Immobilie in einem Neubau erworben, betragen die mit dem Vertragsabschluss verbundenen Kosten zwischen 2,5 und 3 % des Verkaufspreises inkl. MwSt. (keine Eintragungsgebühren) Gehört die Immobilie zum Zweitmarkt, fallen die Kosten an wird 7 % betragen. Diese Beträge beinhalten nicht die Übersetzungskosten (für ausländische Käufer obligatorisch) und die Kosten für die Aufnahme eines Darlehens.
25/11/2024
22/11/2024
09/10/2024
07/10/2024